Unsere "Vereinsgesetze"
Satzung - Gartenordnung - Beitragsordnung

Unsere "Vereinsgesetze" gliedern sich in drei wichtige Teile auf. Die Satzung steht über allen Vereinsdokumenten und greift bei einigen Regeln auf die Gartenordnung und die Beitragsordnung per Hinweis zu. Ausgenommen hier der Pachtvertrag!

Das bedeutet das einige in der Satzung geregelte flexible Angelegenheiten, wie zum Beispiel Beiträge und Gebühren, durch die Mitgliederversammlung mit Beschluss geändert werden können, ohne dafür die Satzung zu ändern und wieder neu beim Registergericht hinterlegen zu müssen.

Die Dokumente sind hier auf der Webseite als PDF hinterlegt und von Jedem download- und druckbar.

Der Pachtvertrag
und seine Eigenheiten

Der Pachtvertrag ist als "Extra" zu sehen. Jeder Pächter hat den Vertrag mit dem Verpächter einzuhalten. Dieser Vertrag wird zwar mit dem Verein als "Unterpachtvertrag" geschlossen, allerdings darf der Verein hier keine Regeln ändern da dieser selbst gegenüber dem Verpächter verpflichtet ist. Entscheidungen über Verhalten und Änderungen die im Pachtvertrag geregelt sind, kann nur mit dem Vorstand besprochen werden und müssen "schriftlich" genehmigt werden!

Die in der "Gartenordnung" und der "Satzung" gemachten Zugeständnisse sind abgesprochen und genehmigt. Punkte die in diesen beiden Dokumenten nicht behandelt werden, haben uneingeschränkte Gültigkeit laut Pachtvertrag.

Bei unklaren Angelegenheiten ist der Vorstand anzurufen. Alle Telefonnummern sind unter folgendem Linke einzusehen:

Unsere Satzung

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am:
19.11.2022
Vom Registergericht Hildesheim bestätigt:
auststehend

Die Gartenordnung

beschlossen auf der Jahreshauptversammlung:
19.11.2022

Die Beitrags- und Gebührenordnung

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am:
02.03.2024

Die Zusatzvereinbarung zum Datenschutz

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am:
25.05.2018

Belehrung zum Betreiben von Feuerstellen in der Laube

beschlossen seit:
2018
Ins Web eingefügt zur Information:
11.04.2021

Mitgliedsvertrag und Pachtvertrag

Diese Dokumente werden bei Mitglieds- und Pachtbeginn ausgehändigt und besprochen. Hier kann es zu Abweichung im "persönlichen" Vertrag kommen.

Aus diesem Grund wird von einer Veröffentlichung abgesehen.